Dem Antrag auf die Eintragung der Gesellschaften mit beschränkter Haftung in das Firmenbuch sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Personalausweis, Reisedokument oder Auszug aus dem passenden Firmenbuch, mit dem die Identität des Gründers für aus- oder inländische natürliche oder juristische Person festgelegt wird;
- Personalausweis, Reisedokument oder entsprechende Anmeldung bei der zuständigen Behörde für innere Angelegenheiten, die Identität des Gründers für aus- oder inländische natürliche oder juristische Person nachweist;
- Personalausweis oder Reisedokument, mit dem die Identität der zur Vertretung befugten Person festgelegt wird, bzw. Vorstellung des Eintragungssubjektes und beglaubigte Unterzeichnung dieser Person;
- Gründungsakt;
- Nachweis der Bank über eingezahlte Bareinlage, bzw. Nachweis über den Wert der in die Gesellschaft eingebrachten Sachen und Rechte (Sacheinlage), falls das Kapital in die Gesellschaft vor der Gründung eingezahlt oder eingebracht wird;
- Beschluss über die Ernennung der zur Vertretung befugten Person, falls sie nicht mit dem Gründungsakt ernannt wurde;
- beglaubigte Unterzeichnung der zur Vertretung befugten Person;
- Erklärungen über erfüllte Voraussetzungen für Dienstleistungsbetrieb gem. einem besonderen Gesetz.
- Dem Antrag auf die Eintragung in das Firmenbuch einer Einpersonengesellschaft ist, nebst vorhin angeführter Urkunden, auch der Nachweis der Haftung für nicht eingezahlten Anteil der Bareinlage, bzw. für den Wert der nicht eingebrachten Sacheinlage beizufügen.
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